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Die Statistikstelle des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Das für das Bildungswesen zuständige Ministerium gliedert sich in einzelne Abteilungen. Die Statistikstelle gehört zur Zentralabteilung und ist gleichzeitig Statistikstelle des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (siehe § 24 ThürStatG).

Statistiken sind eine wichtige Grundlage für die Planung und für Entscheidungen, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Aber auch andere Stellen benötigen Statistiken.

Zu diesen Stellen zählen insbesondere die Ministerien, die Staatlichen Schulämter und Schulträger in Thüringen sowie die Kirchen, Verlage, Verbände und die Öffentlichkeit.

Zu diesem Zweck erhebt die Statistikstelle Daten aus dem schulischen Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Rechtsgrundlagen

Die Statistikstelle erhebt statistische Daten im Rahmen des § 58 des Thüringer Schulgesetzes, der Vorschriften des Thüringer Statistikgesetzes sowie der Thüringer Verordnung über die statistische Erhebung von personenbezogenen Daten im Kultusbereich unter Berücksichtigung der Vorschriften des Thüringer Datenschutzgesetzes.

Aufgaben

Eine wesentliche Aufgabe der Statistikstelle besteht darin, landesweite Erhebungen statistischer Daten im Kultusbereich durchzuführen und diese auszuwerten. Das erfordert folgende Arbeitsschritte:

  • Vorbereitung der Erhebung
  • Erhebung der Daten
  • Verarbeitung der Daten / Prüfung auf Plausibilität
  • Auswertung der Daten
  • Darstellung und Veröffentlichung der Statistiken

Jährlich wird an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Thüringen, an den Staatlichen Schulämtern im Rahmen der Schuljahresstatistik die Erhebung von Daten in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Statistik durchgeführt.

Weiterhin werden im Schulbereich kleinere Statistiken unterjährig erhoben, wie zum Beispiel die Vorabstatistik, die Statistik zur Unterrichtserfüllung und die Prüfungsstatistik.

Darüber hinaus hat die Statistikstelle jährlich Berichtspflichten gegenüber der Kultusministerkonferenz (KMK) und daneben hat das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) ebensolche Pflichten gegenüber dem Statistischen Bundesamt (StBA) zu erfüllen.

Ferner werden die erfassten Daten für Situations- und Bedarfsanalysen sowie Prognose- und Modellrechnungen (Schüler-/Absolventenprognose, Prognose zum Bedarf an Pädagogen) genutzt.

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