Die Thüringer Schulpolitik strebt Bildungslandschaften an, in denen das Prinzip der Vielfalt regiert, das Unterschiede zwischen den Lernenden nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung begreift. Diese Unterschiede gelten zum Beispiel für den sozialen Status der Eltern, die Bildungsnähe oder Bildungsferne des Elternhauses, unterschiedliche Wertvorstellungen in den Milieus und nicht zuletzt für die Herkunft. Um ein fruchtbares Zusammenleben zwischen der Schule und dem Elternhaus von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie zwischen den Lernenden unterschiedlicher Herkunft herzustellen, bedarf es Respekt, Verständnis und Einfühlungsvermögen von beiden Seiten.
Insbesondere die Integration von Kindern von Flüchtlingen stellt das Bildungssystem in Thüringen vor besondere Herausforderungen. So bestehen Hürden bei der Integration durch fehlende Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler, die dadurch erschwert wird, dass die Unterbringung von Flüchtlingsfamilien im zugewiesenen Wohnraum den Spracherwerb beeinträchtigt.
Überdies sind Migranteninnen und Migranten mit prekärem Aufenthaltsstatus einem strengen Zulassungsverfahren für den Arbeitsmarkt unterworfen und die sozialrechtlichen Förderinstrumente werden vom Aufenthaltsstatus abhängig gemacht. Hier muss es Aufgabe der Schule sein, ausgleichend auf diese Benachteiligungen einzuwirken, um zwischen den einzelnen Schülerinnen und Schülern Chancengleichheit herzustellen.