In Thüringen nehmen Schüler und Schülerinnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf – wenn möglich – am gemeinsamen Unterricht mit ihren Altersgenossen ohne Förderbedarf teil. In der Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Regelschule und im Gymnasium sind sie in der Regel vollständig integriert.
Ein gemeinsamer Unterricht kann realisiert werden, solange in der betreffenden Schule die räumlichen und personellen sowie sächlichen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Förderung aller Schüler und Schülerinnen nicht beeinträchtigt wird.
Sollten Schüler und Schülerinnen nicht an einem gemeinsamen Unterricht teilnehmen können, besuchen sie eine Förderschule. Eine solche ist als Zentrum für Unterricht, Förderung, Kooperation und Beratung ausgelegt. In den Förderschulen Thüringens besitzen alle Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, einen allgemeinen Schulabschluss zu erlangen. Schwerpunktmäßig werden die Bildungsgänge Grundschule und Regelschule angeboten.
Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten wird der Besuch eines 10. Schuljahres angeboten, nach dem ein dem Hauptschulabschluss entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden kann. Schüler und Schülerinnen mit Defiziten in der geistigen Entwicklung wird ein freiwilliger weiterer Schulbesuch über drei Jahre empfohlen. Dieser gilt als Vorbereitung für den Besuch einer Förderberufsschule oder einer Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt.