In Thüringen nehmen Schüler und Schülerinnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf – wenn möglich – am gemeinsamen Unterricht mit ihren Altersgenossen ohne Förderbedarf teil. In der Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Regelschule und im Gymnasium sind sie in der Regel vollständig integriert. Damit wird erreicht, dass ein gemeinsamer Übergang von den Kindertagesstätten in die Schule gewährleistet wird.
Der gemeinsame Unterricht kann abgehalten werden, solange in der betreffenden schulischen Einrichtung die räumlichen und personellen sowie sächlichen Rahmenbedingungen gegeben sind. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Förderung aller Schüler und Schülerinnen nicht beeinträchtigt wird.
Die betreffenden Schüler und Schülerinnen, die nicht an einem gemeinsamen Unterricht teilnehmen können, besuchen eine Förderschule. Eine solche ist als Zentrum für Unterricht, Förderung, Kooperation und Beratung ausgelegt. In den Förderschulen Thüringens besitzen alle Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, einen allgemeinen Schulabschluss zu erlangen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Bildungsgängen Grundschule und Regelschule.
Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten wird ein 10. Schuljahr angeboten, nachdem ein dem Hauptschulabschluss entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden kann. Schüler und Schülerinnen mit Defiziten in der geistigen Entwicklung wird ein freiwilliger weiterer Schulbesuch über drei Jahre empfohlen. Dieser gilt als Vorbereitung für den Besuch einer Förderberufsschule oder einer Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt.