- Statistisches Informationssystem Bildung

Förderschulen in Thüringen

In Thüringen nehmen Schüler und Schülerinnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf – wenn möglich – am gemeinsamen Unterricht mit ihren Altersgenossen ohne Förderbedarf teil. In der Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Regelschule und im Gymnasium sind sie in der Regel vollständig integriert. Damit wird erreicht, dass ein gemeinsamer Übergang von den Kindertagesstätten in die Schule gewährleistet wird.

Der gemeinsame Unterricht kann abgehalten werden, solange in der betreffenden schulischen Einrichtung die räumlichen und personellen sowie sächlichen Rahmenbedingungen gegeben sind. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Förderung aller Schüler und Schülerinnen nicht beeinträchtigt wird.

Die betreffenden Schüler und Schülerinnen, die nicht an einem gemeinsamen Unterricht teilnehmen können, besuchen eine Förderschule. Eine solche ist als Zentrum für Unterricht, Förderung, Kooperation und Beratung ausgelegt. In den Förderschulen Thüringens besitzen alle Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, einen allgemeinen Schulabschluss zu erlangen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Bildungsgängen Grundschule und Regelschule.

Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten wird ein 10. Schuljahr angeboten, nachdem ein dem Hauptschulabschluss entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden kann. Schüler und Schülerinnen mit Defiziten in der geistigen Entwicklung wird ein freiwilliger weiterer Schulbesuch über drei Jahre empfohlen. Dieser gilt als Vorbereitung für den Besuch einer Förderberufsschule oder einer Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt.

Zum Thema

Was ist eine Förderschule?

Eine Förderschule in Thüringen ist eine Schulart, die auf Schüler und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung des Lernprozesses ausgerichtet ist. Diese Einschränkungen können sowohl geistiger als auch körperlicher Natur sein oder sich als allgemeine Verzögerungen der Lernentwicklung darstellen.

| mehr lesen

Das Land Thüringen hat für diese lernschwachen Schüler und Schülerinnen sogenannte regionale Förderzentren eingerichtet, die sich dem speziellen Förderbedarf Einzelner annehmen können. Der Haupt- und Realschulabschluss ist möglich. Zusätzlich kann ein Abschluss zur individuellen Lebensbewältigung und im Bildungsgang zur Lernförderung angestrebt werden. Die Förderzentren besitzen folgende Schwerpunkte:

  • Sehen
  • Sprache
  • Hören
  • Lernen
  • körperliche Entwicklung
  • geistige Entwicklung
  • emotionale und soziale Entwicklung

Dazu gesellen sich zwei staatliche Förderzentren, jeweils eines mit dem Schwerpunkt Hören und eines mit dem Schwerpunkt Sehen. An diese ist jeweils ein Wohnheim angeschlossen, der Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses ist möglich. In Kooperation mit einem Gymnasium kann die Abiturprüfung abgelegt werden.

Anzahl der Förderschulen in Thüringen

Im Schuljahr 2021/2022 hat das Land Thüringen 72 Förderschulen eingerichtet. 50 davon befinden sich in staatlicher Trägerschaft, 22 sind in privater Hand.

Verschiedene Arten der Förderschule

Innerhalb der Förderschulen gibt es Unterschiede hinsichtlich Ausrichtung und Zielsetzung. So bestehen innerhalb eines Schultyps verschiedene Arten von Förderschwerpunkten.

Vorhanden sind Förderschulen für Schwerhörige und Gehörlose, Sehbehinderte und Blinde sowie Jugendliche mit Sprach- und Lernbehinderung. Zudem sind Schulen vorhanden, die sich auf die Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung der betreffenden Schüler und Schülerinnen spezialisiert haben.

Beschreibung der Förderschule Thüringen

In den Bereichen Lernen, Sprache sowie sozialer und emotionaler Benachteiligungen stellt das Land Thüringen regionale Förderzentren bereit. Der Schwerpunkt dieser Netzwerkförderzentren liegt auf der inklusiven Bildung.

| mehr lesen

Die wesentlichen Aufgaben der Zentren sind vielfältig. Sie unterstützen den gemeinsamen Unterricht in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und koordinieren die sonderpädagogische Förderung. Zudem sind sie für die Beratung des Lehrpersonals, der Eltern, Schüler und Schülerinnen hinsichtlich der schulischen und beruflichen Entwicklung sowie der sonderpädagogischen Diagnostik zuständig. Dabei werden die Netzwerkzentren von den regionalen Förderzentren für geistige Entwicklung sowie jenen für die körperliche und motorische Entwicklung in ihren Anstrengungen unterstützt.

In diesen vernetzten Förderzentren arbeiten multiprofessionelle Teams, welche sich sowohl auf den Ebenen des sonderpädagogischen Förderbedarfs auskennen als auch in herkömmlichen Schulen unterrichten können. Zudem erarbeiten sie die jeweiligen Lehrpläne, nach denen Eingeschränkte und Nichtbehinderte zusammen lernen und leisten ihren Beitrag in der präventiven Förderung.

zum Thema

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird über ein Gutachten ermittelt. Dies bescheinigt den betreffenden Schüler und Schülerinnen sowie deren Eltern, dass ein weitergehender Bedarf über die allgemeine pädagogische Förderung hinaus besteht.

| mehr lesen

Das Gutachten wird durch einen mobilen Sonderpädagogischen Dienst während des gemeinsamen Unterrichts erstellt. Dabei wird "der aktuelle Entwicklungs- und Leistungsstand der Kinder und Jugendlichen" ermittelt sowie die "lern- und entwicklungshemmenden und -fördernden Faktoren" festgestellt. Dafür sind die Kind-Umfeld-Analyse und die sonderpädagogische Diagnostik die bevorzugten Instrumente.

Anzahl der Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf

Den Großteil der Förderplätze nehmen 13.467 Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein. Diese wiederum unterteilen sich auf Schüler und Schülerinnen mit einer allgemeinen Lernschwäche (5.633), mit Sprechproblemen (908), mit einer Hörschwäche (388) und mit einer Sehschwäche (227).

| mehr lesen

Hinzu gesellen sich Kinder und Jugendliche mit Problemen in der emotionalen und sozialen Entwicklung (2.363), in der geistigen Entwicklung (3.120) und in der körperlichen und motorischen Entwicklung (828). Insgesamt 8.785 Jugendliche fallen unter den pädagogischen Förderbedarf. Zudem benötigen 294 anderweitig Benachteiligte geförderte Schulplätze.

Geordnet nach Schulart in allgemeinbildenden Schulen

In den allgemeinbildenden Schulen entfallen in dem Schuljahr 2021/22 12.229 Schüler und Schülerinnen auf den sonderpädagogischen Förderbedarf und die Gesamtheit von 8.785 Jugendlichen, die dem pädagogischen Förderbedarf zugeordnet sind.

Geordnet nach Schulform in berufsbildenden Schulen

Die Berufsschulen in Thüringen werden derzeit von 1.238 Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bedarfsstandard besucht sowie von 294 anderweitig Benachteiligten.

zum Thema

© Copyright 2020 -  | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport | Impressum | Datenschutz