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Schulabschlüsse in Thüringen

In den allgemeinbildenden Thüringer Schulen können Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss, die mittlere Reife und das Abitur erwerben. In den berufsbildenden Schulen haben Auszubildende zusätzlich die Möglichkeit, einen Berufsschulabschluss, das Fachabitur und einen Fachschulabschluss zu erwerben. Die möglichen Abschlüsse sind bundesweit vorgegeben. Im Ermessen der Bundesländer liegt es hingegen, auf welche Weise die Schulen zu diesen Abschlüssen führen.

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Die unterschiedlichen Schularten in Thüringen und ihre Abschlussarten

Die Bildungslandschaft in Thüringen ist von einer großen Vielfalt geprägt. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich für eine Schulart zu entscheiden, die am ehesten den eigenen Vorlieben, den eigenen Wertvorstellungen und dem eigenen Lerntempo entspricht. In der Folge werden die einzelnen Schularten in Thüringen mit ihren Besonderheiten vorgestellt:

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Regelschule

An der Regelschule in Thüringen kann wahlweise ein Hauptschul- oder Realschulabschluss erworben werden. Die Lernenden werden in den Klassen fünf bis acht in festen Klassenverbänden beschult, die für eine besondere Förderung gelegentlich durch Kurse ergänzt werden können. Ab der neunten Klasse können Klassenverbände gebildet werden, die zu einem der beiden Abschlüsse führen.

Nach der neunten Klasse sind Schülerinnen und Schüler zum Besuch der zehnten Klasse berechtigt, wenn sie über einen qualifizierten Hauptschulabschluss verfügen. Versetzungen erfolgen nach der sechsten, achten und zehnten Klasse, wenn mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Mangelhafte Leistungen in einzelnen Fächern können durch mindestens befriedigende Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Die zweite Fremdsprache in der sechsten Klasse ist nicht versetzungsrelevant.

Gesamtschule

Die Gesamtschule integriert die Schularten Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Das bedeutet, es kann je nach Leistung ein Abschluss einer dieser drei Schularten erworben werden. Die Gesamtschulen werden in kooperative und integrierte Schulen unterschieden. In kooperativen Gesamtschulen führen die gewählten Klassenverbände entweder zum Haupt- oder Realschulabschluss oder zum Abitur.

In der integrierten Gesamtschule ersetzt das Kurssystem den Klassenverband. Versetzungen finden nach dem Ende der sechsten, achten und zehnten Klasse statt. Für die Versetzung sind insgesamt ausreichende Leistungen erforderlich. Mangelhafte Leistungen können durch mindestens befriedigende Leistungen ausgeglichen werden. Die zweite Fremdsprache in der sechsten Klasse ist nicht versetzungsrelevant.

Der Hauptschulabschluss wird in der neunten Klasse erworben. Schülerinnen und Schüler mit einem qualifizierten Hauptschulabschluss erlangen die Berechtigung zum Besuch der zehnten Klasse, die zum Realschulabschluss führt. Bei einer Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe führen die Klassen 11 – 13 zum Abitur.

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule wird von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 – 12 besucht. Die Schulart ist wie die Gesamtschule offen für alle Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur. Außerunterrichtliche Angebote genießen eine besondere Wertschätzung. Dasselbe gilt für Integration und Inklusion, um auch Kindern Geflüchteter sowie Schülerinnen und Schülern mit Handicap gute Bildungsmöglichkeiten und eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs unterrichten zwei Lehrkräfte einen Klassenverband, der sich aus jeweils zwei Klassenstufen zusammensetzt. Zeitraum und Prüfungsbedingungen zum Erwerb der Abschlüsse sind mit denen anderer Schularten identisch. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Klassen 10 – 12.

Gymnasium

Das Gymnasium bietet Schülerinnen und Schülern eine theoretisch fundierte Bildung, die zum Studium an einer Universität bzw. Hochschule befähigt. Der angestrebte Abschluss ist die allgemeine Hochschulreife. Nach erfolgreichem Besuch der Klassen neun und zehn wird der Hauptschulabschluss bzw. die mittlere Reife obligatorisch erworben.

Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Klassenstufen 10 bis 12. Schülerinnen und Schüler, die durch Abschlüsse an anderen Schularten die Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben, wechseln in der zehnten Klassenstufe, die als Einführungsphase noch im Klassenverband unterrichtet wird, an das Gymnasium. Ab der elften Jahrgangsstufe findet der Unterricht im differenzierten Kurssystem statt.

Wie in den anderen Schularten sind die sechsten, achten und zehnten Klassen versetzungsrelevant. Erwartet werden durchgängig ausreichende Leistungen. Leistungen im nicht mehr genügenden Bereich können durch mindestens befriedigende Leistungen in anderen Fächern kompensiert werden. Die zweite Fremdsprache in Klasse sechs ist nicht versetzungsrelevant.

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Anzahl der Schulabsolventinnen und Schulabsolventen sowie Schulabschlüsse

Im Schuljahr ?? besuchten ?? Schülerinnen und Schüler ihr jeweiliges Abschlussjahr. ?? Absolventinnen und Absolventen erreichten den angestrebten Abschluss, während ?? Schülerinnen und Schüler keinen Abschluss erwarben. Die Abschlussquote lag damit bei ??.

Von den ?? Abgängern an allgemeinbildenden Schulen erwarben ?? der Abschluss, während ?? die Schule ohne Abschluss verließen. Hier lag die Abschlussquote bei ??.

An den berufsbildenden Schulen strebten ?? Auszubildende ihren Abschluss an, den ?? von ihnen erreichten. ?? erreichten den Abschluss nicht. Die Abschlussquote lag hier bei ??.

Diagramm Absolventen/Abgänger nach Abschlussarten (Quoten ABS in %)

Abgangsjahre 2011 bis ??

Das Diagramm zeigt für jedes Abgangsjahr jeweils eine gestapelte Säule an, deren einzelne Segmente jeweils die Quote der jeweiligen Abschlussart anzeigt.
Das Diagramm zeigt für jedes Abgangsjahr jeweils eine gestapelte Säule an, deren einzelne Segmente jeweils die Quote der jeweiligen Abschlussart anzeigt.

Anzahl der Absolventinnen und Absolventen nach Abschlussarten

Die Abschlüsse der ?? Schülerinnen und Schülern, die ihre Laufbahn an den allgemeinbildenden Schulen beendeten, verteilten sich u.a. wie folgt:

  • Hauptschulabschluss: ??
  • Realschulabschluss: ??
  • allg. Hochschulreife: ??

Die ?? erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen an den berufsbildenden Schulen erreichten in ihrer Mehrheit einen berufsbezogenen Schulabschluss. Daneben wurden folgende Abschlüsse erreicht:

  • zusätzlicher Hauptschulabschluss: ??
  • zusätzlicher Realschulabschluss: ??
  • Fachhochschulreife: ??
  • allg. Hochschulreife: ??

Ergebnisse der Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen

Von den ?? Schülerinnen und Schülern, die für den Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses geprüft wurden, bestanden ?? ihre Prüfungen, was einer Erfolgsquote von ?? entspricht. Den Realschulabschluss bestanden von ?? Schülerinnen und Schülern ?? und damit ??. In den Abiturprüfungen waren von ?? Schülerinnen und Schülern ?? erfolgreich und damit ??.

Die Entwicklung zeigt bei den Erfolgsquoten keine Gesetzmäßigkeit. Sie ist vielmehr bei den einzelnen Jahrgängen hohen Schwankungen unterworfen. Zum Beispiel schaffte im Schuljahr 2017/18 nicht einmal jede oder jeder Zweite den Hauptschulabschluss bei einer Erfolgsquote von 47,38 %.

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