Der Freistaat Thüringen sieht die Ganztagsschulen als wichtigen Eckpfeiler seines Bildungsangebots. Sie helfen dabei, Bildungsgerechtigkeit herzustellen, verhalten sich ausgleichend auf Kinder bildungsfernerer Elternhäuser und ermöglichen ein höheres Maß an Förderung, als Halbtagsschulen dies leisten können. Ganztagsschulen bieten einen ganzheitlichen Blick auf die Schülerin und den Schüler, lassen ein individuelles Eingehen auf ihre Stärken und Schwächen zu und stärken nicht zuletzt die persönliche Entwicklung der Lernenden.
Am 1. August 2026 trat der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft. Für Thüringen markiert dieses Datum keinen Neuanfang, sondern bestätigt einen seit Jahren gelebten Standard. Bereits seit 2010 ist der Anspruch auf Förderung eines Grundschulkindes in einem Ganztagsangebot im Thüringer Schulgesetz verankert. Ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sind fester Bestandteil der schulischen Konzeption und des Bildungsangebots des Freistaats. Durch die Ganztagsbetreuung ihrer Kinder können Eltern Beruf und Familie schließlich besser miteinander vereinbaren.
Ein besonderes Qualitätsmerkmal des Thüringer Modells ist die enge Verzahnung von schulischer Bildung und hortpädagogischer Arbeit. Die Horterzieherinnen und Horterzieher sind Bedienstete des Freistaats Thüringen und arbeiten gemeinsam mit Lehrkräften kontinuierlich zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht abgestimmte Bildungs- und Erziehungsprozesse sowie eine individuelle Begleitung der Kinder über den gesamten Schulalltag hinweg. Ganztägige Bildung und Betreuung wird in Thüringen als ganzheitliches Angebot verstanden, das schulisches Lernen, individuelle Förderung, Erziehung und Betreuung miteinander verbindet.
