- Statistisches Informationssystem Bildung

Schülerinnen und Schüler im Hort in Thüringen

Der Schulhort war bereits in der DDR ein fester Bestandteil der Schulkultur und wurde von etwa 80 % aller Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen eins bis vier besucht. Nach der Wiedervereinigung brach die Anzahl an Hortbesuchen vorübergehend ein. Seit mehr als 20 Jahren wird die Tagesbetreuung an Grundschulen in Thüringen systematisch auf eine neue zeitgemäße Grundlage gestellt.

Bei aller schulischen Förderung erhalten die Kinder im Hort Raum für die Entfaltung ihrer Talente und Auslebung ihrer individuellen Neigungen und Interessen. Dadurch konnte sich der Hort als fester und wesentlicher Bestandteil der Grundschule etablieren. Er wird inzwischen gern von den meisten Kindern besucht, die hier eine Atmosphäre von Respekt und Wertschätzung erleben. ?? aller Schülerinnen und –schüler der Primarstufe waren im Schuljahr ?? an einem Hort angemeldet.

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Hort als Bestandteil der Schule in staatlicher Trägerschaft

In Thüringen gehört der Schulhort an Grundschulen in staatlicher Trägerschaft zum Regelfall. Die vom Bundesland beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim Lernen, bei schulischen Projekten und der Anfertigung ihrer Hausaufgaben. Darüber hinaus versteht sich der Hort als Lebensraum, in dem die Kinder attraktive Spielangebote sowie weitere Fördermöglichkeiten vorfinden.

In der Gemeinschaft des Hortes üben die Kinder soziales Verhalten ein, entwickeln Freundschaften und erlernen Kompetenzen. Die Zusammenarbeit mit Partnern im Umfeld schafft die Bedingungen für außerschulische Lernerfahrungen. Über allem steht der Leitgedanke, dass Bildung nicht auf den Schulunterricht reduziert ist, sondern ein lebenslanger, offener und aktiver Prozess ist. Hort und Unterricht bilden deshalb in der Thüringer Grundschule sowie in den ersten vier Jahrgangsstufen der Gemeinschaftsschule eine Einheit.

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Anspruch auf Hortbetreuung in Grund- und Gemeinschaftsschulen

In Thüringen haben alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf Betreuung in einem Hort. Dieser Anspruch gilt für täglich mindestens zehn Stunden unter Einrechnung der Unterrichtszeit.

Verweildauer im Hort

Durchschnittlich verlebten die Kinder ?? Stunden pro Woche im Hort. Dies sind ?? als im Ausgangsjahr 2001/02.

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Diagramm Hortbesuchsquote nach Klassenstufen (staatliche Schulen, ABS, in %)

Schuljahr ??

Das Diagramm zeigt für jede Klassenstufe die Hortbesuchsquote der staatlichen Schulen an.
Das Diagramm zeigt für jede Klassenstufe die Hortbesuchsquote der staatlichen Schulen im Schuljahr ?? an.

Schülerinnen und Schüler im Hort nach Klassenstufen

Insgesamt ist die Annahme des Schulhortes in der Grund- und Gemeinschaftsschule relativ stabil. So wird der Schulhort auch von Kindern der 4. Klasse noch mit ?? gut besucht. Insgesamt besuchten ?? aller Schülerinnen und Schüler des ersten Schulbesuchsjahrs den Hort, ?? des zweiten Schulbesuchsjahrs und ?? des dritten Schulbesuchsjahrs.

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In Thüringen bilden die ersten beiden Klassenstufen eine Schuleingangsphase. Bei besonderen Begabungen können Kinder die Zeit der Eingangsphase um ein Jahr verkürzen und bei langen Erkrankungen oder stärkeren Lernschwierigkeiten um ein Jahr verlängern. Der Anteil der Drittklässler, der den Hort frequentierte, betrug ??. Insgesamt kamen auf so für alle Hortbesucherinnen und Hortbesucher in Thüringen ?? Hortstunden zusammen.

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Schülerinnen und Schüler im Hort nach Schulart

Da in Thüringen neben der Grundschule auch die Gemeinschaftsschule Schülerinnen und Schüler der ersten vier Klassenstufen aufnimmt, werden im Statistischen Informationssystem Thüringen beide Schularten bei der Hortbetreuung gesondert umfasst. Die Quote der Hortbesucherinnen und Hortbesucher lag dabei im Schuljahr ?? in der Grundschule bei ?? und in der Gemeinschaftsschule bei ??.

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