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Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen

Mit den politischen Umwälzungen 1989/90 endete auch im Osten Deutschlands das Staatsmonopol auf die Bildung. In der Folge entstanden in allen neuen Bundesländern Schulen in freier Trägerschaft. Im Freistaat Thüringen besuchen ?? aller Schülerinnen und Schüler eine solche Schule. Dies entspricht etwa dem Bundesdurchschnitt. Schulen in freier Trägerschaft werden als Bereicherung der Schullandschaft betrachtet. Sie tragen zu einem dazu bei, ein höheres Niveau an Differenziertheit herzustellen, das es Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern ermöglicht, eine Wahl des Bildungsweges zu treffen, die den eigenen Begabungen, Neigungen und Werten entspricht.

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Ferner entsprechen Privatschulen den Anforderungen einer pluralistischen Gesellschaft und einer demokratischen Kultur, wie diese in der Bundesrepublik Deutschland gelebt werden. Lediglich Privatschulen für Grundschülerinnen und Grundschüler sind größeren Einschränkungen unterworfen. Sie dürfen nur dann ihren Schulbetrieb aufnehmen, wenn hinter ihrer Einrichtung eine anerkannte konfessionelle Organisation steht oder sie einem besonderen pädagogischen Konzept verpflichtet sind.

Private Schulen unterliegen den Landesgesetzen

Viele Privatschulen sind konfessionell oder weltanschaulich gebunden und in meist einem pädagogischen Leitmotiv verpflichtet. In Deutschland sind Montessori- und Waldorfschulen verbreitet. Diese Schulen sind reformpädagogisch, ihre Pädagogik geht von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler aus.

Dennoch unterliegen private Schulen den Landesgesetzen, sodass sich auch Privatschulen in Thüringen an das Thüringer Schulgesetz halten müssen. Auf diese Weise sind sie an die Thüringer Lehrpläne gebunden. Die Lehrkräfte an diesen Schulen müssen ihre wissenschaftliche und didaktische Qualifikation nachweisen und ihre wirtschaftliche und rechtliche Stellung hat genügend gesichert zu sein.

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Allgemeine Zugänglichkeit

In puncto allgemeiner Zugänglichkeit ist das Grundgesetz eindeutig. Nach Artikel 7, Absatz 4 darf eine „Sondierung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert“ werden. Um folglich auch Schülerinnen und Schülern aus finanzschwächeren Verhältnissen den Zugang zu Privatschulen zu ermöglichen, muss das Schulgeld in seiner Höhe moderat oder nach der wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern gestaffelt sein. Da das Schulgeld auf diese Weise nicht ausreicht, um den Schulunterricht, die Ausstattung der Schule und das Schulleben auf einem hohen Niveau zu gewährleisten, decken Privatschulen in Thüringen ihre Finanzierung außerdem über staatliche Zuschüsse und Spenden.

Privatschulen im allgemeinbildenden und im berufsbildenden Bereich

Die neue Freiheit zum Aufbau von Privatschulen wurde zunächst eher zögerlich wahrgenommen. So existierten fünf Jahre nach der Wiedervereinigung im Bundesland Thüringen erst ?? Privatschulen. Inzwischen hat sich aber eine lebendige Kultur von freien Schulen entwickelt. Ihre Zahl stieg mit der Zeit auf ?? an, wenngleich die Entwicklung zu Privatschulen seit einigen Jahren stagniert.

Besonders breit gefächert ist das Angebot an Privatschulen im berufsbildenden Bereich. Hier besuchen rund ?? aller Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine Berufsschule in freier Trägerschaft. Viele private Berufsschulen bieten eine berufsfundierte Ausbildung insbesondere in modernen Berufen an, die von staatlichen Berufsschulen noch nicht abgedeckt werden.

Arten der Schulen in freier Trägerschaft

Privatschulen werden nach den angebotenen Abschlüssen voneinander unterschieden. Diese Abgrenzung äußert sich wie folgt:

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Ersatzschulen

Ersatzschulen sind Schulen, die den Lehrauftrag staatlicher Schulen in Thüringen ersetzen. Das heißt, sie führen zu anerkannten Bildungsabschlüssen wie den Hauptschulabschluss, Realabschluss, Berufsschulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur. Anerkannte Ersatzschulen dürfen die Prüfungen selbstständig vornehmen. Bei genehmigten Ersatzschulen legen die Schülerinnen und Schüler externe Prüfungen ab, die meistens an anderen Schulen stattfinden. Ihre Gründung ist genehmigungspflichtig.

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen ersetzen nicht den staatlichen Lehrauftrag, sondern ergänzen ihn. Ergänzungsschulen sind unter anderem Sprachschulen, die am Ende der Lernzeit Zertifikate in bestimmten Fremdsprachen anbieten, oder Berufsschulen, die eine berufsbezogenen Bildung zu Berufsgruppen anbieten, die von staatlichen Berufsschulen noch nicht erfasst sind.

Besonders oft betrifft dies moderne Berufe, auf deren Bedarf die Ergänzungsschulen flexibler reagieren als staatliche Schulen.

Nachhilfeinstitute sind hingegen im rechtlichen Sinne keine Ergänzungsschulen. Sie ergänzen zwar das staatlich geforderte Bildungsangebot, führen aber nicht zu ergänzenden Abschlüssen. Die Gründung von Ergänzungsschulen ist nicht genehmigungspflichtig, aber anzeigepflichtig.

Diagramm Schulen in freier Trägerschaft nach Schulart sowie Schuljahr

Schuljahre ?? bis ??

Das Diagramm zeigt für jedes Schuljahr von 2007/08 bis 2021/22 jeweils eine gestapelte Säule an, deren Segmente die Anzahl der Schulen in freier Trägerschaft der jeweiligen Schulart visualisiert. Die größte Anzahl von Schulen in freier Trägerschaft gibt es bei der Schulart Berufsbildende Schule.
Das Diagramm zeigt für jedes Schuljahr von ?? bis ?? jeweils eine gestapelte Säule an, deren Segmente die Anzahl der Schulen in freier Trägerschaft der jeweiligen Schulart visualisiert. Die größte Anzahl von Schulen in freier Trägerschaft gibt es bei der Schulart Berufsbildende Schule.

Voraussetzung für Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen

Nach Artikel 7, Absatz 4 (GG) dürfen Privatschulen nicht „in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte“ hinter den staatlichen Schulen zurückstehen. Vorausgesetzt wird für Lehrerinnen und Lehrer eine Universitätsausbildung, die mit der von staatlichen anerkannten Lehrkräften vergleichbar ist. Verfügen die Lehrkräfte über einen ausländischen Abschluss, entscheidet das Bildungsministerium über die Gleichstellung. Eine pädagogische Eignung gehört ebenfalls zum Anforderungsprofil für Lehrkräfte an Privatschulen. Weiterhin sind Privatschulen in der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern frei. Sie unterliegen nicht dem zentralen Zuteilungsverfahren von Lehrpersonen.

Allgemein

Es werden Gesamtübersichten der Anzahl der Schulen nach verschiedenen Kriterien bereitgestellt. Die Schuladressen der Thüringer Schulen stehen darüber hinaus nach Schulträgern geordnet in einer umfangreichen Tabelle kostenfrei zum Download bereit. Enthalten sind einige Karten mit der Auswahl der anzuzeigenden Schulen nach der Schülerzahl. Mit einem Schieberegler kann die Minimal- und die Maximalzahl der Schüler dazu eingestellt werden.

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Standorte der Schulen in freien Trägerschaft in Thüringen

Das folgende Dokument zeigt die Standorte der Schulen in freier Trägerschaft auf einer interaktiven Thüringenkarte an. Die Darstellung kann individuell angepasst werden (z.B. bzgl. der Anzahl der Schüler oder der dargestellten Schularten.

Bei Berührung der angezigten Punkte wird der Name sowie die Anzahl der Schüler der betreffenden Schule eingeblendet.

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Anzahl der Schulen in freier Trägerschaft

Das Dokument stellt die Entwicklung der Anzahl der Schulen in Zeitreihen dar (beginnend im Schuljahr 1991/92 bis heute.)

Angegeben wird die Anzahl der Schulen nach Schulart sowie rechtlichem Status (Trägerschaft: ST = staatlich / FT = freier Träger). Säulendiagramme veranschaulichen die zeitliche Entwicklung (jeweils für ABS und BBS separat sowie für beide Schultypen zusammen) einerseits in absoluten Zahlen und andererseits als Darstellung der prozentualen Anteile.

Dargestellt wird ebenfalls die zeitliche Entwicklung des Anteils der Schulen in freier Trägerschaft an der Gesamtzahl der Schulen Thüringen in Form von Tabellen und Diagrammen.

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