Drei Möglichkeiten des Übertritts zum Gymnasium
Im Freistaat Thüringen gibt es drei Voraussetzungen für den Übergang auf das Gymnasium. Das Statistische Informationsportal Thüringen gibt darüber Auskunft, wie viel Prozent eines Jahrgangs von diesen drei Möglichkeiten im Einzelnen Gebrauch machen: So qualifizierten sich
?? aller Viertklässlerinnen und Viertklässler, die auf das Gymnasium wechselten, direkt über die Notengebung.
?? der Schülerinnen und Schüler gelang der Schulwechsel über eine Empfehlung und
?? bestanden eine Aufnahmeprüfung bzw. den Probeunterricht.
| mehr lesen
Der Notendurchschnitt des Halbjahreszeugnisses
Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklasse qualifizieren sich direkt für das Gymnasium, wenn ihre Leistungen in Mathematik, Deutsch sowie Heimat- und Sachkunde im Halbjahreszeugnis jeweils mindestens die Note gut ergeben.
Schülerinnen und Schüler von Gemeinschaftsschulen können nach der 8. Klasse auf dem Gymnasium aufgenommen werden, wenn sie auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene III mindestens ausreichende Leistungen oder auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II mindestens gute Leistungen vorweisen.
Für Gemeinschaftsschülerinnen und -schüler der Anspruchsebene II sind auch in anderen Jahrgängen Beitritte zum Gymnasium möglich. Nach der 10. Klasse an Regelschulen und Gesamtschulen ermöglicht der Realschulabschluss den Übertritt zum Gymnasium, wenn dieser mit mindestens guten Noten in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie im Wahlpflichtfach einhergeht.
Empfehlung für den Bildungsweg Gymnasium
Auf Antrag der Eltern kann nach dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse von der Grundschule eine Empfehlung für das Gymnasium ausgesprochen werden. Die Grundschule spricht die Empfehlung in der Regel aus, wenn das Kind nur in einem der drei Hauptfächer statt einer mindestens guten Leistung eine befriedigende Leistung erzielt hat.
Die Empfehlung kann ausgesprochen werden, wenn das Kind nur in einem der drei Hauptfächer eine mindestens gute Bewertung und in den anderen beiden Hauptfächern die Note befriedigend erzielt hat. Dieselben Bedingungen für die Empfehlungen gelten für den Übertritt von der Regelschule auf das Gymnasium nach der 5. und 6. Klasse.
Aufnahmeprüfung am Gymnasium
Hat der Schüler oder die Schülerin weder eine direkte Qualifikation durch den Notendurchschnitt nach dem ersten Halbjahr der 4. Klasse noch eine Empfehlung für den Übertritt zum Gymnasium erhalten, besteht immer noch die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung auf das Gymnasium. Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem dreitägigen Probeunterricht mit jeweils vier Unterrichtsstunden.
Zwei Lehrerinnen und Lehrer aus der Grundschule und dem Gymnasium werden vom Schulamt benannt und bilden die Prüfungskommission. Eine Lehrkraft unterrichtet und die andere Lehrkraft beobachtet. Der Gesamteindruck entscheidet über die Zulassung zum Gymnasium. Erfolgt die Aufnahmeprüfung in höheren Klassen, wird die Prüfungskommission aus jeweils zwei Lehrerinnen und Lehrern eines Gymnasiums sowie einem Lehrer oder einer Lehrerin einer Regelschule oder Gemeinschaftsschule gebildet.