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Übertritt zum Gymnasium in Thüringen

Das Gymnasium ist in allen deutschen Bundesländern der Königsweg für begabte Schülerinnen und Schüler, denn es vermittelt von allen Schularten die anspruchsvollste Bildung. Das Gymnasium gibt durch seinen von Klassenstufe zu Klassenstufe zunehmend an akademischen Standards ausgerichteten breiten Fächerkanon für ein zukünftiges Studium ein profundes Rüstzeug. Dies gilt auch deshalb, weil heute ein vernetztes und fächerübergreifendes (interdisziplinäres) Lernen an Gymnasien praktiziert wird, sodass das Wissen auch in den Fächern, die später nicht studiert werden, dabei hilft, Zusammenhänge zu erkennen und einen breiteren Blickwinkel auf den Lehrgegenstand zu entwickeln.

Vorgegeben ist selbst mit einem Abitur die weitere Laufbahn des Schülers oder der Schülerin noch nicht, da Abiturienten und Abiturientinnen sich alternativ für einen höheren berufsbezogenen Abschluss in höheren Berufsbildenden Fachschulen entscheiden können.

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Entwicklung der Übertrittszahlen zum Gymnasium

Die Statistiken zu den Übertrittszahlen der Schülerinnen und Schüler zum Gymnasium zeigen, dass Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die von der Grundschule gekommen sind, die überwältigende Mehrheit stellen. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger - ob von der 6. Klasse oder der 10. Klasse - bleiben die Minderheit.

Allerdings hat sich die Durchlässigkeit des Thüringer Schulsystems erheblich gewandelt. Gab es im Schuljahr 1998/99 nur einen Anteil von 3,1 % derjenigen Schülerinnen und Schüler, die den Sprung von der Regelschule auf das Gymnasium schafften, so erreichte dieser in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 mit 8,5 % einen vorläufigen Höhepunkt. In den letzten Jahren sank der Anteil der Schulwechslerinnen und Schulwechsler allerdings wieder leicht ab und erreichte zuletzt im Schuljahr ?? einen Wert von ??.

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Anzahl der Übertritte zum Gymnasium nach Geografie und Klassenstufe

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die nach der 4. Grundschulklasse auf das Gymnasium wechseln, beträgt ?? im Schuljahr ??. Die leistungsbezogenen Aufnahmebedingungen sind für das Gymnasium relativ strikt. Das leichte Absinken der Übertrittszahlen der Grundschülerinnen und Grundschüler auf das Gymnasium dürfte außerdem mit der Konkurrenz der Gemeinschaftsschule in Beziehung stehen, die sich in den letzten Jahren steigender Schülerzahlen erfreut.

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Die Überschneidung der Lehrpläne von Regelschule und Gymnasium in der von der 5. bis zur 6. Klasse reichenden Orientierungsphase, die „Spätzünderinnen“ und „Spätzündern“ einen späteren Übergang von der Regelschule zum Gymnasium ermöglichen sollen, brachte allerdings keine Trendwende. So wechselten im Schuljahr ?? nur ?? aller Schülerinnen und Schüler nach Ende der 5. Klasse von der Regelschule auf das Gymnasium und nach der 6. Klasse waren es nur ??. Innerhalb des Bundeslandes variierten die Zahlen geringfügig. Nach Klasse 5 reicht die Streubreite von ?? bis ?? und nach Klasse 6 von ?? bis ??.

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Drei Möglichkeiten des Übertritts zum Gymnasium

Im Freistaat Thüringen gibt es drei Voraussetzungen für den Übergang auf das Gymnasium. Das Statistische Informationsportal Thüringen gibt darüber Auskunft, wie viel Prozent eines Jahrgangs von diesen drei Möglichkeiten im Einzelnen Gebrauch machen: So qualifizierten sich ?? aller Viertklässlerinnen und Viertklässler, die auf das Gymnasium wechselten, direkt über die Notengebung. ?? der Schülerinnen und Schüler gelang der Schulwechsel über eine Empfehlung und ?? bestanden eine Aufnahmeprüfung bzw. den Probeunterricht.

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Der Notendurchschnitt des Halbjahreszeugnisses

Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklasse qualifizieren sich direkt für das Gymnasium, wenn ihre Leistungen in Mathematik, Deutsch sowie Heimat- und Sachkunde im Halbjahreszeugnis jeweils mindestens die Note gut ergeben.

Schülerinnen und Schüler von Gemeinschaftsschulen können nach der 8. Klasse auf dem Gymnasium aufgenommen werden, wenn sie auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene III mindestens ausreichende Leistungen oder auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II mindestens gute Leistungen vorweisen.

Für Gemeinschaftsschülerinnen und -schüler der Anspruchsebene II sind auch in anderen Jahrgängen Beitritte zum Gymnasium möglich. Nach der 10. Klasse an Regelschulen und Gesamtschulen ermöglicht der Realschulabschluss den Übertritt zum Gymnasium, wenn dieser mit mindestens guten Noten in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie im Wahlpflichtfach einhergeht.

Empfehlung für den Bildungsweg Gymnasium

Auf Antrag der Eltern kann nach dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse von der Grundschule eine Empfehlung für das Gymnasium ausgesprochen werden. Die Grundschule spricht die Empfehlung in der Regel aus, wenn das Kind nur in einem der drei Hauptfächer statt einer mindestens guten Leistung eine befriedigende Leistung erzielt hat.

Die Empfehlung kann ausgesprochen werden, wenn das Kind nur in einem der drei Hauptfächer eine mindestens gute Bewertung und in den anderen beiden Hauptfächern die Note befriedigend erzielt hat. Dieselben Bedingungen für die Empfehlungen gelten für den Übertritt von der Regelschule auf das Gymnasium nach der 5. und 6. Klasse.

Aufnahmeprüfung am Gymnasium

Hat der Schüler oder die Schülerin weder eine direkte Qualifikation durch den Notendurchschnitt nach dem ersten Halbjahr der 4. Klasse noch eine Empfehlung für den Übertritt zum Gymnasium erhalten, besteht immer noch die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung auf das Gymnasium. Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem dreitägigen Probeunterricht mit jeweils vier Unterrichtsstunden.

Zwei Lehrerinnen und Lehrer aus der Grundschule und dem Gymnasium werden vom Schulamt benannt und bilden die Prüfungskommission. Eine Lehrkraft unterrichtet und die andere Lehrkraft beobachtet. Der Gesamteindruck entscheidet über die Zulassung zum Gymnasium. Erfolgt die Aufnahmeprüfung in höheren Klassen, wird die Prüfungskommission aus jeweils zwei Lehrerinnen und Lehrern eines Gymnasiums sowie einem Lehrer oder einer Lehrerin einer Regelschule oder Gemeinschaftsschule gebildet.

Übertritt an ein Berufliches Gymnasium

Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss können an einem Beruflichen Gymnasium aufgenommen werden, wenn dieser mit mindestens guten Leistungen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie in dem Wahlpflichtfach einhergeht. Bei Schülerinnen und Schülern mit einem gleichwertigen Schulabschluss besteht die Anforderung in einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5. Wird diese Anforderung nicht erreicht, besteht noch die Möglichkeit, sich über eine Aufnahmeprüfung für das Berufliche Gymnasium zu qualifizieren.

Informationen zur Anmeldung und Aufnahmeprüfung

Die Anmeldung an der gewünschten Schulart geschieht an der gewählten Schule direkt. Mitzubringen sind die für den Übertritt erforderlichen Unterlagen wie das Halbjahreszeugnis, die Empfehlung und mögliche Prüfungsergebnisse. Die Termine für die Anmeldung sind einzuhalten. Zu beachten ist, dass eine staatliche Schule an Aufnahmekapazitäten gebunden ist, so dass es sich empfiehlt, für den Fall einer Absage über Alternativen zu verfügen.

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