Ganztagsbetreuung im Hort in Thüringen
Was ist ein Hort?
Ziel der Ganztagsbetreuung an Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen ist es, den Familien eine ergänzende und den Unterricht unterstützende Bildung und Betreuung ihrer Kinder anzubieten. Dadurch wird Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler erledigen in der unterrichtsfreien Zeit schulbezogene Pflichten, z. B. Projektarbeiten oder Hausaufgaben, außerdem finden viele Freizeit- und Förderangebote statt.
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Primarstufe einen Anspruch auf Hortbetreuung. Die Schulen sind verpflichtet, zur Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts Horte zu führen. Die Horte sind organisatorisch Teil der betreffenden Schulen, der Besuch ist freiwillig. Für die Erzieherinnen und Erzieher gilt: Ist der Hort Teil einer Schule in staatlicher Trägerschaft, sind die Erzieherinnen und Erzieher Bedienstete des Freistaates Thüringen und damit dem Land unterstellt. Dadurch ist die organisatorische und pädagogische Einheit von Schule und Hort gewährleistet.
Anspruch auf Hortbetreuung in Grund- und Gemeinschaftsschulen
Für Schüler der Primarstufe besteht ein Anspruch auf Hortbetreuung von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Die Aufnahme der Kinder in den Schulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde muss von den Eltern bei der zuständigen Schule beantragt werden. Der Antrag erfolgt schriftlich bis zum 31. Mai für das darauffolgende Schuljahr.
| mehr lesenBeschreibung der Hortangebote
Der Schulhort ermöglicht es Kindern, ihre Schulaufgaben in Ruhe zu erledigen und sich bei Fragen jederzeit an die Erzieherinnen und Erzieher wenden zu können. In diesem Zusammenhang ist der Hort dem Konzept der Ganztagsbetreuung an Grund- und Gemeinschaftsschulen verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern eine ergänzende und unterrichtsunterstützende Bildung und Betreuung zur Verfügung zu stellen.
Als freizeitorientierte Einrichtung werden den Kindern attraktive Spielangebote gemacht, die sie bei ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen gemeinsame Erlebnisse mit Altersgenossinnen und Altersgenossen ermöglichen. Horte verstehen sich als Netzwerke, die in ihrer Region eingebunden sind, den Zusammenhalt stärken und in Kooperation mit Partnern außerschulische Lernerfahrungen vermitteln.
Öffnungszeiten der Horte
Die Öffnungszeiten des Hortes müssen von der Schulleitung nach Anhörung der Schulelternvertretung festgelegt und vom Schulamt genehmigt werden. Der Schulträger wird informiert. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 6:00 und 17:00 Uhr. Zu Beginn des Schuljahres werden Schließzeiten während der Sommerferien des nachfolgenden Jahres bestimmt. Die Schließzeiten betragen drei Wochen; ansonsten bleibt der Hort bei Bedarf geöffnet. Die Eltern werden über Öffnungs- und Schließzeiten informiert.
Aufnahme in den Hort
Eltern erhalten bei der Schulanmeldung ihres Kindes ein Formular für die gleichzeitige Anmeldung für den Schulhort, das sie ausfüllen und an die Schule zurückgeben. Anders als die reguläre Unterrichtszeit ist der Besuch des Schulhortes freiwillig. Der Hort hat sich in Thüringen immer stärker zu einem Lebensraum entwickelt, der fest in das Gesamtkonzept der Schule eingebunden ist. Dies schlug sich auch in den Anmeldezahlen der letzten 20 Jahre nieder, denn die Anzahl der Kinder, die den Hort besuchten, hat sich in diesem Zeitraum fast verdoppelt.
| mehr lesenAnmeldung
Um der Schule Planungssicherheit für die Gestaltung der Lern- und Freizeitgestaltung im Schulhort zu ermöglichen, hat die Anmeldung der Kinder vor dem 31. Mai in schriftlicher Form zu erfolgen.
Kosten der Hortbetreuung
An den Kosten für die Hortbetreuung, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen, werden die Eltern in angemessener Weise beteiligt. Der Schulträger nimmt dabei eine soziale Staffelung der Beiträge vor, das heißt, Einkommen und Anzahl der Kinder einer Familie werden berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.
Diagramm Schüler im Hort (staatliche Schulen, Hortbesuchsquote in %)
Schuljahre 1993/94 bis ??
