Weiterführende Schulen in Thüringen
Nach dem Besuch der Grundschule wird die Schullaufbahn in der Regel an einer weiterführenden Schule fortgesetzt. Eine Besonderheit stellt die Schulart "Thüringer Gemeinschaftsschule" dar. Hier kann die gesamte Schullaufbahn von der ersten Klasse bis zum angestrebten Schulabschluss absolviert werden, ohne nach der vierten Klasse die Schule zu wechseln.
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Regelschule
An der Regelschule in Thüringen kann wahlweise ein Hauptschul- oder Realschulabschluss erworben werden. Die Lernenden werden in den Klassen fünf bis acht in festen Klassenverbänden beschult, die für eine besondere Förderung gelegentlich durch Kurse ergänzt werden können. Ab der neunten Klasse können Klassenverbände gebildet werden, die zu einem der beiden Abschlüsse führen.
Nach der neunten Klasse sind Schülerinnen und Schüler zum Besuch der zehnten Klasse berechtigt, wenn sie über einen qualifizierten Hauptschulabschluss verfügen. Versetzungen erfolgen nach der sechsten, achten und zehnten Klasse, wenn mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Mangelhafte Leistungen in einzelnen Fächern können durch mindestens befriedigende Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Die zweite Fremdsprache in der sechsten Klasse ist nicht versetzungsrelevant.
Gesamtschule
Die Gesamtschule integriert die Schularten Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Das bedeutet, es kann je nach Leistung ein Abschluss einer dieser drei Schularten erworben werden. Die Gesamtschulen werden in kooperative und integrierte Schulen unterschieden. In kooperativen Gesamtschulen führen die gewählten Klassenverbände entweder zum Haupt- oder Realschulabschluss oder zum Abitur.
In der integrierten Gesamtschule ersetzt das Kurssystem den Klassenverband. Versetzungen finden nach dem Ende der sechsten, achten und zehnten Klasse statt. Für die Versetzung sind insgesamt ausreichende Leistungen erforderlich. Mangelhafte Leistungen können durch mindestens befriedigende Leistungen ausgeglichen werden. Die zweite Fremdsprache in der sechsten Klasse ist nicht versetzungsrelevant.
Der Hauptschulabschluss wird in der neunten Klasse erworben. Schülerinnen und Schüler mit einem qualifizierten Hauptschulabschluss erlangen die Berechtigung zum Besuch der zehnten Klasse, die zum Realschulabschluss führt. Bei einer Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe führen die Klassen 11 – 13 zum Abitur.
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule wird von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 – 12 besucht. Die Schulart ist wie die Gesamtschule offen für alle Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur.
Die Entscheidung über den angestrebten Schulabschluss wird in die Klassenstufe 8 verlagert. Nach der Klassenstufe 8 kann jede Schülerin und jeder Schüler den für sie oder ihn je nach Befähigung und Leistung höchsten Abschluss anstreben. Wegen ihrer charakteristischen Binnendifferenzierung kann die Gemeinschaftsschule auch als kleinere Schule bestehen und gleichzeitig eine breite Angebots- und damit auch Abschlussvielfalt sichern.
Gymnasium
Das Gymnasium bietet Schülerinnen und Schülern eine theoretisch fundierte Bildung, die zum Studium an einer Universität bzw. Hochschule befähigt. Der angestrebte Abschluss ist die allgemeine Hochschulreife. Nach erfolgreichem Besuch der Klassen neun und zehn wird der Hauptschulabschluss bzw. die mittlere Reife obligatorisch erworben.
Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Klassenstufen 10 bis 12. Schülerinnen und Schüler, die durch Abschlüsse an anderen Schularten die Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben, wechseln in der zehnten Klassenstufe, die als Einführungsphase noch im Klassenverband unterrichtet wird, an das Gymnasium. Ab der elften Jahrgangsstufe findet der Unterricht im differenzierten Kurssystem statt.
Wie in den anderen Schularten sind die sechsten, achten und zehnten Klassen versetzungsrelevant. Erwartet werden durchgängig ausreichende Leistungen. Leistungen im nicht mehr genügenden Bereich können durch mindestens befriedigende Leistungen in anderen Fächern kompensiert werden. Die zweite Fremdsprache in Klasse sechs ist nicht versetzungsrelevant.
Förderschule
Die Förderschule dient der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf. Sie wird inklusiv gestaltet. Lebenspraktische, soziale und therapeutische Aspekte stehen beim gemeinsamen Lernen und Erleben im Vordergrund. Insbesondere werden den jungen Menschen Hilfen zur Lebensbewältigung gegeben, um später ein glückliches und selbstbestimmtes Leben in einer barrierefreien Gesellschaft führen zu können.
Kolleg
Das Kolleg ist für alle Schülerinnen und Schüler gedacht, die zum Beginn des Schuljahres bereits das 19. Lebensjahr vollendet haben. Erworben werden können das Abitur und die Fachhochschulreife.
Berufsbildende Schulen
Die berufsbildenden Schulen vermitteln theoretische berufsbildende Kompetenzen, während die Ausbilderin oder der Ausbilder im Betrieb für die Vermittlung der praktischen Lehrinhalte verantwortlich ist. Für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis ist der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahrs möglich, mit dessen erfolgreichem Abschluss der Erwerb des Hauptschulabschlusses verbunden ist.
Berufsschülerinnen und -schüler finden an den berufsbildenden Schulen in Thüringen vielfältige Berufsfelder vor, um einen Berufsabschluss nach Neigungen und Fähigkeiten zu erlangen und die spezifischen Fertigkeiten in den jeweiligen Berufsgruppen zu beherrschen.
Die berufsbildenden Schulen gliedern sich in die Schulformen "Berufliches Gymnasium" (mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife), "Fachoberschule" (Erwerb der Fachhochschulreife), "Berufsschule", "Berufsfachschule", "Höhere Berufsfachschule" sowie "Berufliche Einrichtungen für Behinderte". Berufsbildende Schulen werden im Regelfall drei Jahre besucht und enden mit dem Berufsabschluss.