Seit 2003 hat die Inklusion im Freistaat Thüringen Vorrang vor der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen. Die Inklusion solle nach den Worten des Thüringer Bildungsministeriums „soweit es möglich ist“ angewendet werden. Im Ergebnis dieser Politik stieg die Anzahl inkludiert unterrichteter Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 19,1 % im Schuljahr 2009/10 auf 43,0 % im Schuljahr 2019/20 an.
Diese Entwicklung folgt einem bundesweiten Trend, der sich in den einzelnen Bundesländern mit unterschiedlicher Intensität vollzieht. Anstoß zu dieser Politik gab der Beitritt Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009. Dieser veranlasste die einzelnen Bundesländer zur Aufstellung einer Reihe von Aktionsplänen zur Erreichung des in der Konvention proklamierten Ziels.