Seit 2003 hat die Inklusion im Freistaat Thüringen Vorrang vor der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen. Die Inklusion solle nach den Worten des Thüringer Bildungsministeriums „soweit es möglich ist“ angewendet werden. Im Ergebnis dieser Politik stieg die Anzahl der inkludierten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 18,4 % im Schuljahr 2009/10 auf 47,5 % im Schuljahr 2019/20 steil an.
Diese Entwicklung folgt einem bundesweiten Trend, der in den einzelnen Bundesländern mit unterschiedlicher Intensität vorangetrieben wird. Anstoß zu dieser Politik gab der Beitritt Deutschlands zur UN-Konvention im Jahre 2009 über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Dieser veranlasste die einzelnen Bundesländer zur Aufstellung einer Reihe von Aktionsplänen zur Umsetzung des in der Konvention proklamierten Anspruchs von gehandicapten Schülerinnen und Schülern auf Inklusion.