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Inklusionsquote in Thüringen

Seit 2003 hat die Inklusion im Freistaat Thüringen Vorrang vor der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen. Die Inklusion solle nach den Worten des Thüringer Bildungsministeriums „soweit es möglich ist“ angewendet werden. Im Ergebnis dieser Politik stieg die Anzahl der inkludierten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 18,4 % im Schuljahr 2009/10 auf 47,5 % im Schuljahr 2019/20 steil an.

Diese Entwicklung folgt einem bundesweiten Trend, der in den einzelnen Bundesländern mit unterschiedlicher Intensität vorangetrieben wird. Anstoß zu dieser Politik gab der Beitritt Deutschlands zur UN-Konvention im Jahre 2009 über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Dieser veranlasste die einzelnen Bundesländer zur Aufstellung einer Reihe von Aktionsplänen zur Umsetzung des in der Konvention proklamierten Anspruchs von gehandicapten Schülerinnen und Schülern auf Inklusion.

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Definition Inklusionsquote

Die Inklusionsquote benennt den Anteil der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der im Primar- und Sekundarbereich 1 an allgemeinen Schulen statt an Förderschulen unterrichtet wird.

Ziele der Inklusion

Im Jahre 2013 veröffentlichte das Thüringer Bildungsministerium den „Thüringer Entwicklungsplan Inklusion“ zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Menschen mit Handicap. Die konkreten Schritte sollten bis 2020 umgesetzt werden. Seit 2020 gilt die Fortschreibung des Entwicklungsplans bis zum Jahre 2025. In dem Dokument wurden die Ziele der Inklusion unter dem Leitmotiv einer Edukation zur Diversität und Vielfalt genauer beschrieben:

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Zunächst gehe es darum, in Thüringen Bedingungen dafür zu schaffen, dass „alle Kinder und Jugendlichen von Anfang an […] ein umfassendes Recht auf Bildung, auf soziale und gesellschaftliche Partizipation haben”. Mit diesem Recht gehe der Anspruch auf Unterstützung einher, die so anzulegen sei, „dass Kinder und Jugendliche nicht von ihren Altersgleichen getrennt werden, sondern sich mit ihnen gemeinsam, verankert in ihrer Generation entwickeln können“.

Ihre „soziale, emotionale und kognitive Verschiedenheit“ solle nicht mehr als „Randbedingung oder Störfaktor“ aufgefasst werden. Sie sei vielmehr „der zentrale Bezugspunkt des pädagogischen Handelns“. In der „Auseinandersetzung mit Verschiedenheit“ entwickelten alle Kinder und Jugendlichen „nicht nur eigene Identitäten, sondern auch Kompetenzen für das Zusammenleben mit anderen“.

Maßnahmenplan des inklusiven Bildungssystems

Der „Thüringer Entwicklungsplan Inklusion“ umfasst einen Katalog von Maßnahmen, um die Inklusion in den Thüringer Schulen umzusetzen. Wichtige Punkte des Maßnahmenplans sind im Einzelnen:

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  • Entwicklung eines Leitbildes „Inklusive Bildung“
  • Entwicklung von Orientierungsrahmen für kommunale bzw. regionale Inklusionskonzepte
  • Entwicklung von schulinternen Unterrichtskonzepten
  • Anpassung der Lehrpläne und Stundentafeln
  • Etablierung individueller Förderung, individueller verbaler Leistungsbewertung und von Doppeljahrgangsstufen
  • Regionalisierung und Dezentralisierung der sonderpädagogischen Förderung durch die Umgestaltung der Förderzentren zu regionalen Beratungs- und Kompetenzzentren

Diagramm Inklusionsquote nach Schulträgerart (ABS und BBS, in %)

Schuljahre 2001/02 bis 2020/21

Das Diagramm zeigt für jedes Schuljahr von 2001/02 bis 2020/21 die Inklusionsquote der staatlichen Schulen, der Schulen in freier Trägerschaft sowie der Schulen insgesamt an.
Das Diagramm zeigt für jedes Schuljahr von 2001/02 bis 2020/21 die Inklusionsquote der staatlichen Schulen, der Schulen in freier Trägerschaft sowie der Schulen insgesamt an.

Entwicklung der Inklusionsquote seit 2001 an allgemeinbildenden Schulen (ABS)

Zum Verständnis der Inklusionsentwicklung im Freistaat Thüringen gehört, dass bereits sechs Jahre vor dem Beitritt Deutschlands zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahre 2009 in Thüringen der Vorrang der Inklusion beschlossen worden war. Somit weist Inklusion in Thüringen eine nunmehr rund 20-jährige Traditionslinie auf, innerhalb derer das Jahr 2009 nicht Startpunkt, sondern Beschleunigungsfaktor gewesen war.

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Im Ausgangsjahr 2001/02 war es noch selbstverständlich, dass Schülerinnen und Schüler bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf an den für diese Gruppe vorgesehenen Förderschulen aufgenommen wurden. Die Förderquote lag damals bei 7,5 % und nur 8,9 % dieser Schülerinnen und Schüler besuchten eine allgemeine Schule. Im letzten Schuljahr vor dem Beitritt Deutschlands zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, dem Schuljahr 2008/09, war die Inklusionsquote bereits auf 17,3 % bei einer Förderquote von 8,0 % angestiegen. Im Schuljahr 2020/21 erreichte die Inklusionsquote bereits den Wert von 45,6 % bei einer Förderquote von 6,2 %. Die Entwicklung ist auch in den letzten Jahren anhaltend.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verteilen sich zu 54,4 % auf die Förderschule, gefolgt von der Regelschule mit 16,9 %, der Grundschule mit 14,4 % und der Gemeinschaftsschule mit 10,3 %. Wesentlich weniger Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen das Gymnasium mit 1,5 %. Der geringe Wert von 2,5 % bei den Gesamtschulen relativiert sich allerdings dadurch, dass diese Schulform in Thüringen wenig verbreitet ist.

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Entwicklung der Inklusionsquote seit 2001 an berufsbildenden Schulen (BBS)

An den berufsbildenden Schulen von Thüringen ist der Trend zur Inklusion hingegen weitaus weniger ausgeprägt. So besuchten noch im Schuljahr 2001/02 von den 4.732 Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 4.481 Auszubildende eine Lehreinrichtung der Beruflichen Erwachsenenbildung in Thüringen, die sich explizit an Menschen mit Handicap richtet. Da die seit 2003 in Thüringen vorangetriebene Inklusion sich zunächst auf die allgemeinbildenden Schulen konzentrierte, hatte sich an dieser Praxis bis zum Schuljahr 2008/09 noch nichts Wesentliches geändert, denn von den 3.007 Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchten 2.810 eine Einrichtung der BEB.

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Von den 1.238 Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Schuljahr 2020/21 eine Ausbildung an einer berufsbildenden Schule absolvierten, befand sich mit 920 immer noch eine deutliche Mehrheit der Auszubildenden an den Lehrstätten der Beruflichen Erwachsenenbildung in Thüringen. 242 Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchten eine Berufsschule, 31 eine Berufsfachschule, 14 eine Höhere Berufsfachschule, 9 eine Fachoberschule, 7 ein Berufsgymnasium und 15 eine Fachschule.

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Inklusionsquote nach Förderschwerpunkt

Von den 246.510 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2020/21 eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchten, wurde bei 13.467 ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt.

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Diese Schülerinnen und Schüler verteilen sich auf die einzelnen Förderschwerpunkte wie folgt:

  • Lernen: 5.633
  • Sprache: 908
  • Emotionale und soziale Entwicklung: 2.363
  • Geistige Entwicklung: 3.120
  • Körperliche und motorische Entwicklung: 828
  • Hören: 388
  • Sehen: 227

Inklusionsquote nach Schulträgerart

Im Schuljahr 2020/21 wurden an den Schulen in staatlicher Trägerschaft 218.557 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, von denen bei 10.202 Schülerinnen und Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Dies entsprach einer Förderquote von rund 4,7 %. Deutlich ausgeprägter ist die Förderquote mit rund 13,5 % an Schulen in freier Trägerschaft, in denen von 27.953 Schülerinnen und Schülern bei 3.265 ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Damit haben sich die freien Schulen innerhalb der Thüringer Bildungslandschaft zu einer wichtigen Stütze bei der Inklusion entwickelt.

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