Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, werden umgangssprachlich oft als Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher bezeichnet. Somit sind Schüler gemeint, die trotz Schulbesuchs keinen Abschluss erwerben konnten.
Wer die Schule ohne Schulabschluss verlässt, ist in der Berufswahl eingeschränkt. Wenn überhaupt, so bleiben ihm oder ihr lediglich wenig attraktive Hilfsarbeiterberufe mit schlechter Einkommensperspektive, sodass viele Abgängerinnen und Abgänger auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Ohne Schulabschluss hat man einen schwereren Start ins Leben und das Risiko für ein Leben in prekären Verhältnissen mit Armut, Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit ist erhöht. Hohe Anteile von Bevölkerungsgruppen mit niedrigen Einkommen und geringer sozialer Teilhabe gefährden den Zusammenhalt der Gesellschaft und den sozialen Frieden.
Deshalb ist es Aufgabe guter Bildungspolitik, gefährdeten Schülerinnen und Schülern die nötigen Hilfen zu geben, um sie zu einem Schulabschluss zu führen. Oft muss die Schule hier ausgleichend eingreifen, um den ungünstigen Bedingungen von Seiten des Elternhauses entgegenzuwirken. In Thüringen lag die Quote an Abgängerinnen und Abgängern allgemeinbildender Schulen im Schuljahr ?? bei ??. Dieser Wert ist im Ländervergleich hoch und ist auch höher, als die Gesellschaft akzeptieren kann.